| Lieferbedingungen |
| Auszug aus den Allgemeinen Geschäftsbedingungen |
| §3 Lieferung 1. Lieferzeiten werden nach bestem Wissen und Gewissen angegeben und nach Möglichkeit eingehalten, sofern bei Auftragserteilung alle technischen und organisatorischen Einzelheiten vom Auftragsinhalt und -Umfang verbindlich festliegen. Bei nicht rechtzeitigem Eingang aller vom Besteller bereitzuhaltenden Unterlagen abzugebender Erklärungen und bei Nichteinhaltung etwaiger Verpflichtungen des Bestellers, verlängert sich die Lieferfrist entsprechend 2. Gerät der Auftragnehmer mit seinen Leistungen in Verzug, so ist ihm zunächst eine angemessene Nachfrist zu gewähren. Nach fruchtlosem Ablauf der Nachfrist kann der Auftraggeber vom Vertrag zurücktreten. §361 BGB bleibt unberührt. Ersatz des Verzugsschadens kann nur bis zur Hälfte des Auftragswertes (Eigenleistung, ausschließlich Vorleistung und Material) verlangt werden. |